Ihr Pkw- und Motorrad-Führerschein in Ihrer Fahrschule in Kamenz

Unsere Leistungen für Ihre Fahrausbildung
- Ausbildung in allen Motorrad- und Pkw-Klassen
- Behinderten- bzw. Versehrtenausbildung auf Automatikfahrzeug
- Regelmäßig stattfindende Theorie-Lehrgänge (Theorieprüfung nach 2-wöchigen Lehrgang möglich, Ferienlehrgänge)
- Theoretischer Unterricht von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Praktische Fahrausbildung von Montag bis Freitag (freie Fahrzeug- bzw. Fahrlehrer-Wahl)
- Regelmäßig stattfindende Seminare für ASF (Aufbauseminar für Fahranfänger)
- Nachschulungen bzw. Auffrischungen in der Praxis und Theorie für Führerscheinbesitzer (Einparkkurse usw.)
- Individuelle Kurse auf jeden Einzelnen zugeschnitten (Probleme im Straßenverkehr – wir helfen!)
- Umschreibungen von ausländischen Führerscheinen
- Neuerteilung nach Fahrerlaubnisentzug
- Führerschein mit 17 (Begleitendes Fahren mit 17 Jahren)
- Geschenkgutscheine für Anmeldung, Fahrstunden, Lehrmaterial oder Weiterempfehlung
- Vergünstigungen für den Erste-Hilfe-Kurs
Führerscheinklassen
Klasse AM (ab 15 Jahren)
Kleinkrafträder, Hubraum nicht mehr als 50 ccm und eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
Klasse A1 (ab 16 Jahren)
Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW (ca. 15 PS), für 16- und 17-Jährige gilt eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h
Klasse A2 (ab 18 Jahren)
Krafträder mit Leistungsbeschränkung bis 35 kW (ca. 48 PS) oder 0,2 kW/kg, bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 muss nur eine praktische Prüfung durchgeführt werden
Klasse A (ab 24 Jahren Direkteinstieg oder mit 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 muss nur eine praktische Prüfung durchgeführt werden
Klasse B (ab 18 Jahren) oder Begleitetes Fahren ab 17
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhängern über 750 kg, sofern die zGM des Anhängers die LM des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die GM des Zuges 3,5 t nicht überschreitet
Klasse BE (ab 18 Jahren) oder Begleitetes Fahren ab 17
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse bestehen
und die als Kombination nicht unter die Klasse B fallen ( max. 3,5 t Zugfahrzeug + 3,5 t Anhänger )
